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Störfallverordnung

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Störfallschutz und Notfallplanung

Sie müssen Ihr Unternehmen und Ihr Umfeld vor Störfällen schützen. Wir helfen Ihnen, die entsprechenden Gefahren und Risiken in Ihrem Unternehmen zu ermitteln.

Sie können uns die Durchführung der entsprechenden Risikoanalysen (gem. Anhang 4.1 der Störfallverordnung), die Berichterstattung, aber auch den Kontakt mit Behörden überlassen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir situationsgerechte Massnahmen (z.B. Notfallpläne) zur Verbesserung Ihrer Störfallrisikosituation.

Störfallschutz Notfallplanung Beratung & Konzepte

Mehr Info:


Kurzberichte StFV Betriebe
Betriebe, die Gefahrstoffe in grösseren Mengen einsetzen, müssen gemäss Störfallverordnung einen Kurzbericht einreichen und periodisch aktualisieren. Wir können Ihnen diese Arbeit abnehmen.

Kurzberichte StFV Verkehrswege
Kurzberichte müssen nicht nur für Betriebe, sondern auch für Strassen und Schienen verfassst werden. Wir haben das entsprechende Knowhow und die Erfahrung dafür.

Quantitative Risikoanalysen
Zeigt der Kurzbericht, dass Störfälle mit bedeutenden Schadensausmass möglich sind, so müssen die einzelnen Szenarien detailliert analysiert werden. Die Analyse muss so weit gehen, dass beurteilt werden kann, ob die gegebene Situation mit den Schutzzielen des Bundes konform ist. Wir sind auf diese Analysen spezialisiert und bei vielen kantonalen Vollzugsbehörden dafür bekannt.